Privatpersonen

Bei uns ist Ihre Steuererklärung in guten Händen.

Wir wissen um die Besonderheiten bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen wie auch bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit.

Wir erstellen Ihre persönliche Einkommensteuererklärung, ebenso nicht wiederkehrende Steuererklärungen wie Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärungen einschließlich der eventuell notwendigen Feststellungserklärungen für so genannte Bedarfswerte (z. B. Grundbesitzwert).

Wir übernehmen eventuelle Korrespondenz mit den Finanzbehörden und setzen Ihr Recht vor dem Finanzamt und notfalls vor den Finanzgerichten durch.

Darüber hinaus können Sie von uns steuerliche Beratung in sämtlichen persönlichen Angelegenheiten erwarten, sei es beim Erwerb oder der Veräußerung von Grundvermögen, bei Kapitalanlagen, bei Auslandssachverhalten etc. Wir helfen Ihnen im Falle von Schenkungen, vorweggenommenen Erbfolgen, Erbschaften und Vermögensübertragungen.

Seit der Reform der Rentenbesteuerung besteht auch für Rentenbezieher vermehrt die Notwendigkeit zur Abgabe von Steuererklärungen. Hierbei beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls gerne.

Wir wissen, was steuerlich machbar ist.
Und Sie genießen einfach ein wenig mehr Freizeit.