Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung

Schätzungsweise werden jährlich mehr als 150 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.

Insbesondere bei einer vorweggenommenen Erbfolge gilt es, im Vorfeld die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, damit der Fiskus nicht unnötig an der Vermögensübertragung partizipiert. Dies gilt gleichermaßen für eine Unternehmensnachfolge wie auch für die Übertragung von Privatvermögen.

Auch wenn man sich naturgemäß nicht gerne damit beschäftigt, so sollte eine spätere Erbschaftsregelung dennoch frühzeitig unter Berücksichtigung steuerlicher Konsequenzen in Angriff genommen werden, damit das hart erarbeitete Vermögen nicht durch unnötige Steuerzahlungen geschmälert wird.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir mögliche Szenarien einer Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragung und zeigen Ihnen die eventuellen steuerlichen Konsequenzen auf. Wir übernehmen notwendige Korrespondenz mit den Finanzbehörden und die Erstellung ggf. erforderlicher Schenkungsteuererklärungen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in der Umsetzungsphase einer Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragung.

Auch im Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die Erstellung notwendiger Erbschaftsteuererklärungen einschließlich eventueller Feststellungserklärungen für so genannte Bedarfswerte wie z. B. für Grundbesitz, Betriebsvermögen etc.

Wir begleiten Sie steuerlich bei der Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung, beachten dabei aber auch außersteuerliche Aspekte, wie z. B. Ihre persönliche Absicherung.